Ökumenische Sozialstation Neusäß-Diedorf-Dietkirch

Ambulante Alten- und Krankenpflege
Hausnotruf
Essen auf Rädern

 

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Sozialstation Neusäß, Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Die letzte Reform trat zum 1. Januar 2017 mit dem Pflegestärkungsgesetz 3 in Kraft. Wann und welche Leistungen Pflegebedürftige aus der Versicherung bekommen, hängt von der Dauer der Pflegebedürftigkeit, vom Pflegegrad und der Art der Pflege ab. Oberstes Ziel ist es, den pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Allerdings deckt die soziale Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten der Pflege ab. Den Rest tragen die Pflegebedürftigen oder ihre Familien selbst, deshalb wird sie auch als „Teilkostenversicherung“ bezeichnet. Im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) finden sich alle wichtigen Regelungen hierzu.

Einen Flyer mit Informationen über die wichtigsten Bestimmungen und Leistungsansprüche finden Sie in der Box rechts zum downloaden.